1. Wird eine Ferienwohnung bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.
3. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).
4. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück (Stornierung oder Kündigung), ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtssprechung wird der Wert der ersparten Aufwendung bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20 %, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30 % bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40 % und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
Kündigung / Stornierung
-bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
-bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
-bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
-bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
-ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises
a) Bricht der Gast den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
b) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung an den Betreiber des Beherbergungsbetriebes.
5. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.
7. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Anzahlungsfrist, den Beherbergungsvertrag als nicht zustande gekommen anzusehen und die Unterkunft anderweitig zu vermieten. Ein Rechtsanspruch des Gastes auf die Unterkunft verfällt in diesem Sinne.